Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines, Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. es handelt sich nicht um Vertagsanträge, sondern lediglich um Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser wird von uns dem Kunden gegenüber unverzüglich bestätigt. Die Annahme der Bestellung bereits mit der Bestätigung des Zugangs der Bestellung bleibt vorbehalten.
c) Das Vertragsangebot des Kunden kann von uns innerhalb von drei Werktagen nach dessen Eingang angenommen werden. Die Annahme erfolgt entweder durch Mitteilung oder Auslieferung der Ware an den Kunden.
d) Die dem Vertrag zugrundeliegenden Eigenschaften des Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus den Herstellerangaben in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager unseres Geschäftes, ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
b) Porto, Fracht, Verpackung und Versicherung sind nicht im Preis enthalten und daher gesondert vom Kunden zu tragen; deren Höhe wird gesondert angeführt.
c) Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig, bei Warenversand im vorab mittels Vorauskasse. Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
d) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Kunden berechnet.
e) Verbraucher haben die Geldschuld während des Verzugs in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sämtliche weitere Kosten die zur Beitreibung der Geldschuld entstehen sind vom Kunden zu tragen.
f) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen und Leistungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Falle werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
g) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden.
h) Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.
4. Liefer- und Versandbedingungen
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) Die Lieferfrist für gekaufte Ware beträgt maximal 30 Tage und beginnt mit Abschluss des Vertrages.
c) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese nicht ohne Interesse für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Kunden oder anderweitig unzumutbar für diesen sind.
d) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Kaufläuten mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht diese Gefahr immer mit der Übergabe der Ware an diesen über. Der Übergabe steht es insoweit gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
5. Widerrufsrecht und –folgen beim Versandhandel
Verbrauchern steht – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge- in Bezug auf die im Versandhandel gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe Von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in schriftlich mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Zu richten ist der Widerruf an Scholze & Schlögel, Lange Str. 17, 01855 Sebnitz. Kein Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem bei Verträgen zur
– Lieferung von Artikeln, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder speziell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
– Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
– Lieferung von Printmedien.
c) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die von beiden Seiten empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
6. Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Buchungsanzeige des Kunden. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum wert der anderen Ware. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis Der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die Nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
b) Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
c) Ist der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen.
d) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
7. Gewährleistung, Garantie
a) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
d) Keine Gewährleistung besteht bei Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der Ware entstanden sind. Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.
e) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
f) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2c) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder Rücktritt grundsätzlich nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das gesamte System besteht, es sei denn, die Geräte sind als zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen getrennt werden.
i) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
j) Die bloße Warenpräsentation ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für Beschaffenheit der Ware. Davon unberührt bleiben etwaige Garantien Dritter, wie z.B. Herstellergarantien, bezüglich derer der Kunde sich direkt an den Garantiegeber zu wenden hat.
8. Haftung, Schadenersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Der Kunde handelt grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Widerherstellungsaufwand bei Vorliegen einer Sicherungskopie beschränkt. Kann der Kunde keine zur Widerherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
9. Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des CISG (= Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
b) Für Verträge mit Kaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, ein Gericht an einem anderen Gerichtsstand anzurufen.
c) Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.